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Die Mitglieder haben die Genossenschaft aufgelöst. Vielen Dank, dass Sie unsere Seite besucht haben.

Wer kann ein Nachrangdarlehen gewähren?

Jedes Mitglied der Genossenschaft, kann ein Nachrangdarlehen gewähren. Natürliche Personen sowie juristische Personen kommen als (Nachrang-) Darlehensgeber auch in Betracht.