Logo P+S

Die Mitglieder haben die Genossenschaft aufgelöst. Vielen Dank, dass Sie unsere Seite besucht haben.

Kann ich den Vertrag auf dritte Personen übertragen?

Es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der Nachrang­darlehen durch Abtretung an Dritte sowie Schenkung oder Vererbung. Im Falle einer Ver­erbung ist dies vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Über­tragung der Nachrangdarlehen ist dem Darlehensnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, mitzuteilen.