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Die Mitglieder haben die Genossenschaft aufgelöst. Vielen Dank, dass Sie unsere Seite besucht haben.

Muss auf die Zinserträge Kapitalertragssteuer gezahlt werden?

Die Zinserträge aus dem Nachrangdarlehen unterliegen nicht der Kapital­ertragssteuer. Somit wird sie bei Auszahlung der Kapitalerträge von der Genossenschaft nicht einbehalten.