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Die Mitglieder haben die Genossenschaft aufgelöst. Vielen Dank, dass Sie unsere Seite besucht haben.

Kann ich meine Genossenschaftsanteile verschenken/vererben?

Ja, es besteht die Möglichkeit mit Zustimmung des Vorstandes, Genossenschaftsanteile durch Abtretung an Mitglieder und Dritte zu übertragen, sowie der Schenkung. Dabei gilt wie beim Vererben, dass die Erben die Voraussetzungen gemäß der Satzung erfüllen müssen, damit die Mitgliedschaft fortbestehen bleibt oder die Mitgliedschaft satzungsgemäß endet.